Um die Versorgungslücke zu verkleinern,
gibt es attraktive Lösungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessant sind.

Unabhängig von der Einkommenshöhe haben die Mitarbeiter einen Rechtsanspruch darauf, dass ein Teil ihres Einkommens in den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung fließt. Als Arbeitgeber gilt es, entsprechende Versorgungslösungen einzurichten oder bestehende Strukturen anzupassen.

Dabei sind die Gestaltungsalternativen der verschiedenen Durchführungswege, wie z.B. der Pensionskasse, vielfältig. Bei der Wahl eines Vorsorgeweges gilt es, u. a. steuerrechtliche Vorteile zu berücksichtigen, die Möglichkeit von attraktiven Gruppenverträgen zu prüfen sowie den administrativen Aufwand für Ihr Unternehmen gering zu halten.

Selbst kleine und mittelständische Unternehmen können ihren Mitarbeitern auf diesem Weg eine zusätzliche und rentable Altersvorsorge ermöglichen.

Auch die Leistungen motivierter und engagierter Mitarbeiter können elegant honoriert werden, wenn an Stelle der klassischen Gehaltsumwandlung eine firmenfinanzierte Variante gewählt wird.

Daneben beraten wir Sie gerne bei der Realisierung von Altersteilzeitmodellen sowie bei der Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit. Für die Geschäftsführung halten wir spezielle Vorsorgekonzepte bereit.

Unsere Fachleute stehen Ihnen in konkreten Fällen gerne zur Seite und erarbeiten ein individuelles Gesamtkonzept zur betrieblichen Altersvorsorge für Ihr Unternehmen.